ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

1.1 Alle Aufträge werden unter Ausschluss der Artikel 404 und 407 Absatz 2 von Buch 7 und von Artikel 1680 von Buch 7a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich angenommen und ausgeführt durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach niederländischem Recht (maatschap) Van Diepen Van der Kroef Advocaten (VDVDK). Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (maatschap) VDVDK besteht aus Anwaltsge- sellschaften mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (praktijkvennootschappen) und/oder natürlichen Personen. Sämtliche praktijkvennootschappen natürliche Personen, die zumZeitpunkt des Vertragsschlusses Partner (vennoot) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (maatschap) sind, sind zu Gunsten oder zu Lasten des ihnen gemeinsam gehörenden Gesellschaftsvermögens die einzige Vertragspartei des Auftraggebers bzw. des Mandanten (im Folgenden „der Mandant“ genannt). Eine aktuelle Liste der Partner von VDVDK wird auf Wunsch zugeschickt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen VDVDK und dem Mandanten Anwendung und bilden ein Bestandteil davon. Sie sind ebenfalls auf die sich hieraus ergebenden Verträge und weiteren Handlungen und Rechtsgeschäfte von VDVDK mit, für oder gegenüber Mandanten Finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal Anwendung, sind sie auch ohne eine weitere Erklärung über ihre Anwendbarkeit auf neue Verträge und auf alle außervertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, insbesondere im Falle einer unerlaubten Handlung, anwendbar. Der Begriff„Vertrag“ im Sinne dieses Absatzes umfasst auch Tätigkeiten, die VDVDK für den Mandanten verrichtet hat.

2. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

2.1 VDVDK wird sich bemühen, den Vertrag zwischen ihr und dem Mandanten mit der erforderlichen Sorgfalt und Sachkenntnis auszuführen. VDVDK steht jedoch nicht dafür ein, dass das bezweckte Ergebnis erzielt wird.

2.2 Der Mandant ist verpflichtet, alle Fakten und Umstände, die für die korrekte Ausführung des Vertrags von Bedeutung sein können, sowie alle von VDVDK angeforderten Angaben und Informationen VDVDK rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Mandant steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller VDVDK zur Verfügung gestellten Angaben und Informationen ein.

3. HAFTUNG

3.1 Sobald der Mandant einen eventuellen Grund für einen fundierten Anspruch gegen VDVDK erkennt oder billigerweise hätte erkennen müssen, ist er verpflichtet, VDVDK diesen angeblichen Anspruch gegen VDVDK unverzüglich, durch Unterlagen belegt und unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls verliert der Mandant sämtliche Rechte. Ungeachtet der Bestimmung in Artikel 89 in Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verjährt der Anspruch auf Schadensersatz gegenüber VDVDK ein Jahr nach dem Ereignis, durch das der Schaden direkt oder indirekt verursacht wurde, und für das VDVDK haftet. Als Ereignis im Sinne des vorstehenden Satzes ist auch ein Unterlassen zu verstehen.

3.2 Die Haftung von VDVDK ist stets auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall auf Grund der (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird, soweit VDVDK diese infolge zwingender Vorschriften der niederländischen Anwaltskammer Nederlandse Orde van Advocaten abschließen muss, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht durch die Versicherungs-gesellschaft zu tragen ist. Wenn, aus welchem Grund auch immer, keine Auszahlung durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt, ist die Haftung auf den zweifachen Betrag dessen beschränkt, was der Mandant im betreffenden Kalenderjahr in Zusammenhang mit den für ihn verrichteten Tätigkeiten an VDVDK gezahlt hat, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 150.000,00 (einschließlich Mehrwertsteuer).

3.3 VDVDK haftet niemals für indirekte Schäden, Folgeschäden und Betriebsschäden. Die Haftung von VDVDK übersteigt nie den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Betrag, ungeachtet dessen, ob es sich um Forderungen aufgrund eines Vertrags oder aus inem anderen Grund, insbesondere aufgrund einer unerlaubten Handlung, Die Haftungsbeschränkung im Sinne von Artikel 3 gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von (Partnern (vennoten) von) VDVDK und/oder ihren Arbeitnehmern.

3.4 In dem Fall, dass Personen im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags des Mandanten eingeschaltet werden und ihre Haftung im Zusammenhang damit beschränken wollen, gilt, dass sämtliche vom Mandanten an VDVDK erteilten Aufträge die Befugnis enthalten, eine derartige Haftungsbeschränkung auch im Namen des Mandanten anzunehmen

3.5 Bringt die Ausführung eines Auftrags des Mandanten mit sich, dass eine außerhalbder Niederlande ansässige Person, die nicht Teil von VDVDK ist, für die Verrichtung von Tätigkeiten im Rahmen des erteilten Auftrags eingeschaltet wird, haftet VDVDK nicht für die von dieser Person begangenen Fehler.

4. HONORAR UND ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN

4.1 VDVDK stellt für ihre Tätigkeiten ein Honorar in Rechnung, wobei grundsätzlich von einem Stundenhonorar, einer Pauschalvergütung in Höhe von 6% für Bürokosten (zuzüglich Mehrwertsteuer) und Dritten entstandenen Kosten ausgegangen VDVDK ist jederzeit berechtigt, vom Mandanten einen Vorschuss auf das Honorar zu verlangen.

4.2 Die Rechnungen von VDVDK sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Ist der Mandant mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber VDVDK für irgendeinen Auftrag in Verzug, so ist – abweichend vom Vorstehenden – die Zahlung unverzüglich zu leisten. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist ist der Mandant von Rechts wegen in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatzes aufgrund von Artikel 119 in Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Falls der Mandant im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes han- delt oder eine juristische Person ist, schuldet er – abweichend vom Vor- stehenden – Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatzes für Handelssachen aufgrund von Artikel 119a in Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Mandant ist zu einer Aufrechnung oder Zurückbehaltung nicht berechtigt.Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten von VDVDK, die durch die Einziehung ihrer Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Mandanten, zueinem Mindestbetrag in Höhe von 10% der offen stehenden Rechnungen.

5. SONSTIGES

5.1 VDVDK und der Mandant sind jederzeit berechtigt, den Auftrag vorzeitig zu beenden.

5.2 VDVDK kann sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berufen,wenn die Berufsorganisation diese (ganz oder teilweise) für unzulässig erklärt hat. VDVDK übt in gegebenen Fällen Rechte aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst aus, nachdem der Vorsitzende des zuständigen Aufsichtsrats der Niederländischen Anwaltskammer Nederlandse Orde van Advocaten seine Zustimmung erteilt hat.

5.3 Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sind, so sind sie durch wirksame und durchsetzbare Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen, zu ersetzen. Sofern dies notwendig sein sollte, werden die Parteien in Redlichkeit über die genaue Formulierung der neuen Bestimmungen, die die alten Bestimmungen ersetzen, Rücksprache halten.

5.4 Auf die Allgemeinen Bedingungen und den Auftrag ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der eigenen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.

5.5 Streitigkeiten über das Zustandekommen oder die Ausführung des vom Auftraggeber an VDVDK erteilten Auftrags, über die Höhe der Rechnung(en) und über deren Nichtbezahlung oder Einziehung werden unter Ausschluss des gesetzlich zuständigen Gerichts nach dem Schiedsverfahren der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft entschieden. Für Streitigkeiten über die Höhe der Rechnung(en) gelten die Bestimmungen von Artikel 1020 Absatz 4 Buchstabe b der niederländischen Zivilprozessordnung sinngemäß.

5.6 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, gilt Artikel 5.5 nur insoweit, als der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats, nachdem VDVDK ihn schriftlich darüber informiert hat, dass er ein Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss für Rechtsberufe einleiten wird, angibt, dass er es vorzieht, das Verfahren vor einem nach des Gesetz zuständigen Gericht zu führen (Artikel 6:236 (N) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

5.7 Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über den Inhalt und/oder Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend und verbindlich.

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF.