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Arbeitsrecht in den Niederlanden

Während das Europarecht in manchen Rechtsgebieten zu einer weitgehenden Harmonisierung geführt hat, hat jedes „Arbeitsrecht“ nach wie vor seine nationalen Eigenheiten. Das Arbeitsrecht in den Niederlanden weicht in einigen wesentlichen Aspekten vom deutschen Arbeitsrecht ab.

Kündigungsschutz in den Niederlanden

Der wohl wichtigste Unterschied manifestiert sich im Kündigungsschutz: In den Niederlanden ist eine betriebsbedingte Kündigung erst möglich, nachdem die lokale Arbeitsbehörde „UWV“ hierzu eine Kündigungserlaubnis („ontslagvergunning“) erteilt hat. Eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung ist nur im Wege der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Richter möglich („ontbindingsprocedure“). Wegen dieser erheblichen Hürden hat sich in den Niederlanden eine breite Tradition der einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses entwickelt.

Reorganisation in den Niederlanden

Wenn Kosten gespart werden müssen, ist es meist unerlässlich, sich (auch) von Personal zu trennen. In den Niederlanden führt jede betriebsbedingte Reorganisation über die Arbeitsbehörde „UWV“, welche jede Kündigung zunächst erlauben muss („ontslagvergunning“). Neben einer ausführlichen Begründung des Kündigungsgrundes, die erheblichen Beweisanforderungen unterliegt, ist auch eine umfassende Prüfung der Sozialverträglichkeit erforderlich. Ferner muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Möglichkeiten bestehen, den Arbeitnehmer anderweitig einzusetzen. 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in den Niederlanden

Ein weiterer markanter Unterschied liegt in der Behandlung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall. Der Arbeitnehmer benötigt nicht nur kein ärztliches Attest um sich krankzumelden, sondern hat zudem Recht auf eine zweijährige Lohnfortzahlung, die ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Staat springt erst nach zwei Jahren ein – vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber alles dafür getan hat, den Arbeitnehmer wieder der Arbeitswelt zuzuführen. Außerdem genießt der kranke Arbeitnehmer in den Niederlanden absoluten Kündigungsschutz.

Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in den Niederlanden beraten Sie gern

Wer in den Niederlanden Arbeitnehmer hat, braucht eine gute Rechtsberatung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten seit über 20 Jahren deutsch(sprachig)e Arbeitgeber mit Personal in den Niederlanden in allen Fragen des niederländischen Arbeitsrechts. Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Beratung bei Krankmeldungen oder Kündigungen bis hin zur Durchführung von großen Reorganisationen. Auch beraten wir regelmäßig deutsche Insolvenzberater, die sich mit Personal in den Niederlanden konfrontiert sehen. Da wir auch mit dem deutschen Arbeitsrecht vertraut sind, kennen wir Ihren Erwartungshorizont. Wir setzen gezielt dort an, wo Ihre Kenntnisse aufhören.

Haben Sie Fragen zum  Arbeitsrecht in den Niederlanden? Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Kontakt Informationen Dr. Wiebke Bonnet-Vogler: [email protected]

 

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