Gehalt in den Niederlanden

Gehaltsabrechnung

Im niederländischen Recht gibt es einige Besonderheiten in Bezug auf die Entlohnung.

Urlaubsgeld

Jeder Arbeitnehmer in den Niederlanden hat einen gesetzlichen Anspruch auf 8% Urlaubsgeld (vakantietoeslag) auf Basis des Brutto-Jahresgehaltes. Es handelt sich faktisch um eine Art dreizehntes Monatsgehalt, welches zumeist im Mai jeden Jahres ausbezahlt wird. Manche Arbeitgeber zahlen das Urlaubsgeld auch monatlich aus, dies muss aber gesondert vereinbart werden. Bei Gehaltsverhandlungen mit einem niederländischen Arbeitnehmer ist es deshalb wichtig, auch das Urlaubsgeld mit einzubeziehen.

30% Regelung

Hoch qualifizierte Arbeitnehmer, die aus dem Ausland in die Niederlande kommen, um zu arbeiten, haben möglicherweise Anspruch auf die sogenannte 30%- Regel. Diese Regel beinhaltet eine steuerliche Begünstigung. Der Arbeitnehmer braucht für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren 30% seines Gehaltes nicht zu versteuern, sondern bekommt diese als steuerfreie Kostenentschädigung ausgezahlt. Die Anwendung der 30 %-Regel, welche von der Steuerbehörde ausdrücklich genehmigt werden muss, ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Der betreffende Arbeitnehmer muss über besondere Fachkenntnisse verfügen, die in den Niederlanden rar sind. Dies wird durch das Finanzamt im Hinblick die Höhe des Gehalts bestimmt. Wenn das Brutto-Jahresgehalt einen bestimmten Betrag, (ca. 38.961 Euro, Stand Juni 2018) übersteigt, wird von einer besonderen Fachkenntnis ausgegangen. Weiter muss der Arbeitnehmer seit mindestens zwei Jahren vor Arbeitsbeginn mehr als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt gelebt haben.

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