12/3/25
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Dr. Wiebke Bonnet-Vogler
Betriebsrat und Personalvertretung in den Niederlanden
Jedes Unternehmen in den Niederlanden, das regelmäßig 50 Personen beschäftigt, muss einen Betriebsrat haben. Bei weniger als 50 Beschäftigten kann statt des Betriebsrates eine Personalvertretung benannt werden.