Handelsvertreter in den Niederlanden
Wer als deutscher Unternehmer in den niederländischen Handelsmarkt eintreten möchte, kann alternativ zur Einstellung eines niederländischen Außendienstmitarbeiters oder der Gründung einer eigenen niederländischen (Vertriebs-) gesellschaft einen Handelsvertreter (agent) in den Niederlanden einschalten. Der niederländische Handelsvertreter kennt den niederländischen Markt und spricht die Sprache der Kunden. Der Handelsvertreter vermittelt das Zustandekommen von Verträgen zwischen dem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Unternehmen und dem niederländischen Kunden. Der Handelsvertreter hat dabei viele Vorteile:
- Begrenzung der Fixkosten,
- Vermeidung des strengen niederländischen Arbeitsrechts,
- Kenntnis des niederländischen Marktes und der Kunden.
Das Handelsvertreterrecht ist EU-weit weitgehend harmonisiert. Gleichwohl gibt es in jedem Land Besonderheiten, die zu kennen vor Vertragsschluss wichtig ist, damit durch eine kluge Rechtswahl die günstigsten Vertragsbedingungen erzielt werden können. Ohne ausdrückliche Rechtswahl, ist stets das Recht am Sitz des Handelsvertreters anwendbar.
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