Das System der Rentenversicherung in den Niederlanden
In den Niederlanden gibt es im Hinblick auf die Rente drei Bausteine.
Allgemeine Rentenversicherung (Algemene Ouderdomswet-AOW)
Jede Person, die zwischen ihrem 16. Lebensjahr und dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (zeitweilig) in den Niederlanden lebt oder gelebt hat, baut automatisch eine Basisrente auf. Die Höhe dieser Basisrente wird jährlich angepasst und richtet sich nach dem Minimumlohn.
Rentenversicherung über den Arbeitgeber
Ungefähr 90% der Arbeitgeber in den Niederlanden bieten ihren Arbeitnehmern eine ergänzende Rentenversicherung an. Der Arbeitgeber ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, eine betriebliche Rentenversicherung abzuschließen, es sei denn, dass er hierzu aufgrund eines Tarifvertrags verpflichtet ist.
Individuelle Rentenversicherung
Viele Arbeitnehmer in den Niederlanden schließen zusätzlich auch noch eine individuelle Rentenversicherung ab oder sparen.
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