Personenschäden und Haftung von freien Berufsträgern

Van Diepen Van der Kroef ist auf verschiedene Bereiche der rechtlichen Haftung spezialisiert. Hierbei bilden insbesondere die Personenschäden und die Haftung von freien Berufsträgern unsere Schwerpunkte.

Haftung von freien Berufsträgern

Unter einem Berufsschaden versteht man den Schaden, den ein Mandant infolge eines beruflichen Fehlers erleidet. Als Anwalt eine Frist verpassen, als Notar Absichten nicht eindeutig formulieren oder als Finanzberater Risiken unzureichend darstellen – solche Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler machen, sind in der Regel versichert.

Unsere Anwälte unterstützen sowohl Geschädigte als auch Schadensverursacher bzw. deren Versicherer. Oft geht es um die (Schlecht-)Leistung von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Architekten, Steuerberatern, Tierärzten, Gerichtsvollziehern, Maklern, Notaren, Patentanwälten und Gesundheitsdienstleistern.

Personenschäden

Bei Personenschäden handelt es sich um Fälle, in denen jemand einen körperlichen Schaden erlitten hat und eine andere Person dafür haftbar gemacht werden kann. Unsere Praxis befasst sich hauptsächlich mit Schäden infolge von:

  • Verkehrsunfällen
  • Betriebsunfällen
  • Behandlungsfehlern
  • Berufskrankheiten
  • Tierbissen
  • Gebäudemängeln

Ein typisches Beispiel ist ein Techniker, der vom Dach stürzt und seinen Arbeitgeber haftbar macht, weil dieser keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Oder ein Mitarbeiter, der gefährlichen Stoffen ausgesetzt war und eine Berufskrankheit entwickelt hat.

Bei Personenschäden spielt der Versicherer des Verursachers eine wichtige Rolle. Die rechtliche Auseinandersetzung findet meist zwischen dem Geschädigten und der Versicherung statt. Wenn die Versicherung die Haftung anerkennt, kann der Schaden abgewickelt werden. Bestreitet sie die Haftung, muss gerichtlich geklagt werden.

Kostenloser Rechtsbeistand

Ein bedeutender Vorteil für Betroffene: Steht die Haftung fest, werden die Anwaltskosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung übernommen. Unser Rechtsbeistand ist für Geschädigte daher in den meisten Fällen kostenlos. 

Weitere Spezialisierungen

Betrug und Täuschung

In Betrugs- und Täuschungsfällen entstehen Schäden oft absichtlich. Wir beobachten einen Anstieg der Fallzahlen von  Internetbetrug, unlauteren Geschäftspraktiken und Anlagebetrug. Die Rückforderung des Geldes ist hierbei häufig kompliziert, aber ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten.

Versicherungsstreitigkeiten

Wenn Versicherungen eine vereinbarte Deckung nicht gewähren wollen, kommt es zu Rechtsstreitigkeiten. Wir vertreten sowohl Versicherte als auch Versicherungen in diesen Angelegenheiten.

Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und fachkundig. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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